ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 Vertragsrecht

Folgende Vertragsbedingungen sind Bestandteil aller unserer erteilten Aufträge zur Durchführung von Entlackungsarbeiten. Durch Übersendung oder Aushändigung unserer Auftragsbestätigung wird der Kundenauftrag, auf Grund unserer Geschäftsbedingungen ausgeführt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen telefonisch oder schriftlich widersprochen wird.

§ 2 Preise

Weder Richtpreise, noch Festpreise können vor Ausführung von Probeentlackungen genannt werden. Erst nach folgenden Überprüfungen können Angebotspreise gemacht werden:

1.  Feststellung der Festlackmenge auf dem zu entlackenden Teil. Alle von uns zu bearbeitenden Teile müssen frei Haus angeliefert und abgeholt werden. Abholungen und Zustellungen können wunschgemäß durch uns erfolgen. Berechnung erfolgt nach erstmalig ermitteltem Aufwand. Privatkunden und Kleinaufträge bis € 50,- müssen bei Abholung bezahlt werden. Da es sich um reine Lohnarbeit handelt, müssen die Bezahlungen unserer Rechnungen binnen 30 Tage netto erfolgen.

§ 3 Lieferzeiten

Angaben über verbindliche Lieferfristen gelten als annähernd. Eine angemessene Fristverlängerung tritt bei unvorhergesehenen oder unverschuldeten außergewöhnlichen Ereignissen in unserem Betrieb ein. Dies gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung. Bei von uns verschuldeten Verzögerungen ist der Besteller berechtigt, nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten, angemessenen Frist mit der Erklärung, die Lieferung nach Fristablauf abzulehnen, zurückzutreten, sofern wir die von uns geschuldeten Arbeiten nicht bis zum Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung fertiggestellt haben. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Erfüllung oder wegen Nichterfüllung sind in allen Fällen von Verzögerung ausgeschlossen.

§ 3.1 Annahmeverzug / Zahlungsverzug

Verzögert sich die Bezahlung, Abholung bzw. Anlieferung auf Grund  schuldhaften Verhaltens des Bestellers, aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten (etwa Lagerkosten, Verwaltungsgebühren etc.) zu tragen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges werden dem Besteller 13,80 € netto / Tag / Stellplatz in Rechnung gestellt.

Ein Stellplatz beträgt pauschal die Größe einer Gitterbox.

Zahlungs-/ Annahmeziel ist sofort, aber spätestens 30 Tage netto nach Leistungserbringung. Danach befindet sich der Besteller im Zahlungs-/ Annahmeverzug.

§ 4 Gewährleistung

Wir sind Lohnentlacker, keine Materialsachverständige. Daher können wir bei den uns zur Verfügung gestellten Materialien nicht in allen Fällen, etwa unter vielschichtigen Farben, erkennen, um welches Material es sich handelt, in welchem Alterungs- und Zersetzungszustand dieses sich befindet. Um Besteller vor Schaden zu bewahren, erteilen wir folgende Hinweise:

1. Entlackung

Stahl-Gitterroste, Gehänge, Prallbleche, Haken, Siebe usw. werden heiß entlackt. Bei der Heißentlackung bei 96° C in Laugen, erfolgen keinerlei Strukturveränderungen der zu entlackenden Teile. Die Galvano- oder Feuerverzinkung wird zum Teil abgetragen.

2. Aluminium, Zink, Messing, Kupfer

Alle vorgenannten Materialien werden HCKW-frei mit Softentlackern (Lösemittel) entlackt. Bei einer Chromatiervorbehandlung von Alu- und Zinkteilen und entsprechendem Beschichtungsmaterial, wie Polyester und Gemische, treten teilweise Entlackungsprobleme in dieser Weise auf, dass eine wesentlich längere Verweilzeit in den Entlackungsbädern notwendig ist. Geringe Materialabtragungen sind die Folge. Bei manchen Materialien von Alu- und Zinkdruckguss können Ausblühungen auftreten. Vor der Weiterbehandlung sind entsprechende Vorbehandlungen zu treffen, wie Beizen, nochmals Chromatieren, Rollen usw.

Uns ist bei Anfragen, Anlieferung und Bestellung schriftlich und mündlich mitzuteilen um welches Material es sich handelt. Bei Matrialkomponenten wie z. B. Stahl / Alu oder Stahl / verzinkt, kann es bei der Laugenentlackung zu massiver Zerstörung des Nichteisenmaterials kommen. Um solche Schädigungen von vornherein auszuschließen, bitten wir um Einhaltung dieser Klausel.

3. Passivieren/Rostschutz

Unser Rostschutz ist ein betriebseigenes Produkt, welches problemlos mit ca. 40° C warmen Wasser zu entfernen ist. Das Material muss trocken gelagert werden.

Achtung: gerade gebeiztes Material muss innerhalb von 3 Tagen lackiert bzw. beschichtet werden! Beanstandungen nach dem Beschichten können wir nicht akzeptieren.

4. Beanstandungen

Nach Auslieferung oder Abholung behandelter Ware können Beanstandungen ausschließlich binnen 7 Tagen vorgenommen werden. Bei berechtigter und von uns anerkannten Beanstandung verpflichten wir uns einer kostenlosen Nachbehandlung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden jeglicher Art, soweit gesetzlich zulässig, ist ausgeschlossen.

§ 5 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Besteller zu dem in § 14, Nr.1- und 2 AGBG aufgeführten Personenkreis zu rechnen ist, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner Unna vereinbart.